top of page

Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt – was gilt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde?

  • vor 23 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Viele Menschen warten nach der rechtzeitigen Beantragung der Verlängerung ihres Aufenthaltstitels wochen- oder sogar monatelang auf eine Entscheidung der Ausländerbehörde. In dieser Zeit stellen sich häufig wichtige Fragen: Darf ich weiterhin arbeiten? Ist mein Aufenthalt noch rechtmäßig? Und was bedeutet es, wenn mein Aufenthaltstitel inzwischen abgelaufen ist?


Häufig bestehen dann Unsicherheiten – sowohl bei den Betroffenen selbst als auch bei Arbeitgeber*innen.

Die gute Nachricht: In vielen Fällen bleibt der Aufenthalt in Deutschland trotzdem weiterhin rechtmäßig. Entscheidend ist die sogenannte Fiktionswirkung.


Was bedeutet die Fiktionswirkung?

Hat eine Person ihren Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels vor Ablauf der Gültigkeit bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt, tritt unter bestimmten Voraussetzungen automatisch die gesetzliche Fiktionswirkung ein.

Das bedeutet vereinfacht:

  • Der bisherige Aufenthaltstitel gilt rechtlich als fortbestehend, bis über den Verlängerungsantrag entschieden wurde.

  • Der Aufenthalt in Deutschland bleibt weiterhin erlaubt.

  • Auch die bisher mit dem Aufenthaltstitel verbundenen Rechte – insbesondere die Arbeitserlaubnis – bleiben grundsätzlich bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Fiktionswirkung entsteht durch das Gesetz und nicht erst durch die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung.


Welche Rolle spielt die Fiktionsbescheinigung?

Die Fiktionsbescheinigung wird von der Ausländerbehörde ausgestellt und dient als Nachweis dafür, dass die gesetzliche Fiktionswirkung besteht.

Wichtig ist jedoch: Die Fiktionsbescheinigung selbst begründet die Fiktionswirkung in der Regel nicht. Sie dokumentiert lediglich einen bereits bestehenden Rechtszustand.

Da viele Ausländerbehörden aufgrund hoher Arbeitsbelastung längere Bearbeitungszeiten haben, kann es vorkommen, dass zwischen Antragstellung und Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder eines neuen Aufenthaltstitels mehrere Wochen oder sogar Monate vergehen.


Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Gerade Arbeitgeber sind häufig verunsichert, wenn sie feststellen, dass der Aufenthaltstitel einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters bereits abgelaufen ist.

Ein abgelaufenes Dokument bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keine Beschäftigung mehr erlaubt ist.

Wenn

  • der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wurde und

  • die gesetzliche Fiktionswirkung eingetreten ist,

bleiben die bisherigen aufenthaltsrechtlichen Regelungen grundsätzlich bestehen. Dies umfasst regelmäßig auch die bisher bestehende Beschäftigungserlaubnis.

Arbeitgeber sollten daher nicht ausschließlich auf das Ablaufdatum des Aufenthaltstitels achten, sondern auch prüfen, ob

  • bereits ein Verlängerungsantrag gestellt wurde,

  • eine Fiktionsbescheinigung vorliegt oder

  • ein anderer Nachweis der Antragstellung vorhanden ist.

Je nach Einzelfall kann die rechtliche Situation unterschiedlich sein. Eine sorgfältige Prüfung ist daher empfehlenswert.


Darf ich trotz abgelaufenem Aufenthaltstitel weiter arbeiten?

Ob eine Erwerbstätigkeit weiterhin zulässig ist, hängt vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und der Art der Fiktionswirkung ab.

In vielen Fällen gilt:

Wurde der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt und bestand zuvor eine Beschäftigungserlaubnis, kann die Erwerbstätigkeit grundsätzlich bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde fortgesetzt werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Insbesondere bei bestimmten Aufenthaltszwecken oder bei verspätet gestellten Anträgen können andere Regelungen gelten. Deshalb sollte jeder Einzelfall individuell geprüft werden.


Was ist bei Reisen ins Ausland zu beachten?

Besondere Vorsicht ist bei Auslandsreisen geboten.

Auch wenn der Aufenthalt in Deutschland aufgrund der Fiktionswirkung rechtmäßig ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass eine Wiedereinreise nach Deutschland problemlos möglich ist. Ob und unter welchen Voraussetzungen Reisen zulässig sind, hängt von der jeweiligen Art der Fiktionswirkung sowie den vorhandenen Dokumenten ab.

Vor einer geplanten Auslandsreise sollte daher unbedingt geprüft werden, welche aufenthaltsrechtlichen Folgen dies haben kann.


Fazit

Ein abgelaufener Aufenthaltstitel bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Aufenthalt oder die Erwerbstätigkeit in Deutschland endet. Wurde der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt, kann die gesetzliche Fiktionswirkung dafür sorgen, dass der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde fortgilt.

Sowohl Betroffene als auch Arbeitgeber sollten die rechtliche Situation jedoch sorgfältig prüfen. Gerade im Migrationsrecht kommt es häufig auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.


Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Sie sind unsicher, ob in Ihrem Fall eine Fiktionswirkung besteht, ob Sie weiterhin arbeiten dürfen oder welche Unterlagen Ihr Arbeitgeber benötigt? Oder sind Sie Arbeitgeber und möchten Rechtssicherheit im Umgang mit Beschäftigten mit auslaufenden Aufenthaltstiteln?


Ich berate Sie gerne individuell zu allen Fragen des Aufenthalts- und Migrationsrechts und unterstütze Sie kompetent bei der Kommunikation mit der Ausländerbehörde sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen.

 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page