Aufenthaltserlaubnis für Studium oder Ausbildung

Internationale Studierende können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn sie insbesondere eine Zulassung oder Studienplatzbestätigung einer anerkannten Hochschule nachweisen und ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die Dauer des Studiums erteilt und kann verlängert werden, solange die Studienvoraussetzungen weiterhin vorliegen.
Während des Studiums ist eine Erwerbstätigkeit in gesetzlich festgelegtem Umfang möglich. Nach erfolgreichem Studienabschluss besteht zudem die Möglichkeit, in Deutschland nach einer qualifizierten Beschäftigung zu suchen und anschließend einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit zu erhalten.
Auch für eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Voraussetzung ist grundsätzlich ein konkreter Ausbildungsplatz in Deutschland. Je nach Ausbildungsart müssen weitere Anforderungen erfüllt werden, beispielsweise hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts oder der Sprachkenntnisse.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bestehen häufig gute Möglichkeiten, den Aufenthalt für eine anschließende qualifizierte Beschäftigung in Deutschland fortzusetzen.