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Kosten

1. ERSTBERATUNG

Die Erstberatung dient der rechtlichen Ersteinschätzung Ihres migrationsrechtlichen Anliegens. Dabei werden Ihre persönliche Situation, Voraussetzungen sowie vorhandene Unterlagen geprüft. Im Rahmen der Beratung erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, den Erfolgsaussichten eines Antrags, einer Klage oder Rechtsbehelfs sowie zu den erforderlichen nächsten Schritten gegenüber Ausländerbehörden, Botschaften, Gerichten oder anderen zuständigen Stellen.

Für Privatpersonen beträgt die Gebühr für eine Erstberatung 200,00 Euro inkl. Umsatzsteuer. Dieser Betrag orientiert sich an der gesetzlichen Gebühr für eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

 

Auf Wunsch kann gegen eine zusätzliche Vergütung eine schriftliche Handlungsanweisung oder rechtliche Stellungnahme erstellt werden, die die empfohlenen Schritte und erforderlichen Unterlagen übersichtlich zusammenfasst.

2. MANDATIERUNG

Nach der Erstberatung entscheiden Sie,  ob Sie eine weitere rechtliche Vertretung wünschen. 

Sie können eine individuelle, auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Betreuung, eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten sowie eine zuverlässige Begleitung im gesamten Verfahren erwarten.​

Transparenz bei den Kosten ist mir wichtig. Vor jeder Mandatierung informiere ich Sie klar über die voraussichtlichen Gebühren.

Meine Honorare richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des jeweiligen Falls. In der Regel vereinbare ich für die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung ein individuelles Pauschalhonorar, sodass die Kosten von Beginn an transparent und planbar sind.

 

Die Vergütung orientiert sich mindestens an den Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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Buchen Sie noch heute Ihren Termin für eine Erstberatung

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