Einbürgerung in Deutschland: Was tun bei langen Wartezeiten und verzögerter Bearbeitung?
- vor 20 Stunden
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Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, benötigt derzeit vor allem eines: Geduld. In zahlreichen deutschen Großstädten – darunter auch Köln – müssen Antragstellende mittlerweile mehrere Monate oder sogar Jahre warten, bevor ein Termin bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde angeboten wird. Dies ist insbesondere dann belastend, wenn die persönlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung bereits erfüllt sind und lediglich die behördliche Bearbeitung aussteht.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum es in vielen Fällen nicht erforderlich ist, zunächst auf einen Termin zur Antragstellung zu warten, welche Möglichkeiten bei einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens bestehen und wann eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen kann.
Warum kommt es derzeit zu langen Bearbeitungszeiten?
Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist auch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, durch die der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für viele Menschen erleichtert wurde.
Viele Einbürgerungsbehörden waren auf diese steigende Nachfrage personell und organisatorisch nicht ausreichend vorbereitet. Die Folge sind teilweise erhebliche Verzögerungen bei der Terminvergabe und Bearbeitung von Anträgen. Auch die Stadt Köln weist auf längere Wartezeiten im Bereich der Einbürgerungsverfahren hin.
Muss vor der Antragstellung zwingend ein Termin abgewartet werden?
Viele Einbürgerungsbehörden weisen darauf hin, dass eine persönliche Vorsprache oder ein Termin zur Antragstellung erforderlich sei. Dies führt häufig zu der Annahme, dass ein Einbürgerungsantrag ohne einen solchen Termin nicht wirksam gestellt werden könne.
Dies ist jedoch nicht zutreffend. Ein Einbürgerungsantrag kann grundsätzlich auch schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, beispielsweise per Post. Entscheidend ist dabei der Zugang des Antrags bei der Behörde.
Mit Eingang des Antrags beginnt das Verwaltungsverfahren. Dies kann insbesondere deshalb relevant sein, weil bei einer erheblichen Verzögerung der Bearbeitung später rechtliche Schritte – beispielsweise eine Untätigkeitsklage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) – geprüft werden können.
Ob eine Antragstellung ohne vorherigen Termin im konkreten Fall sinnvoll ist und welche Unterlagen erforderlich sind, hängt allerdings von den individuellen Umständen sowie der jeweiligen Verwaltungspraxis ab. Eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags kann dabei entscheidend sein.
Wenn die Behörde nicht entscheidet: die Untätigkeitsklage
Bleibt ein ordnungsgemäß gestellter Einbürgerungsantrag über einen längeren Zeitraum unbearbeitet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine sogenannte Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben (§ 75 VwGO).
Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
Wartefrist:Grundsätzlich muss zunächst eine angemessene Frist seit Antragstellung vergangen sein. In der Regel wird hierfür ein Zeitraum von drei Monaten zugrunde gelegt, sofern die Behörde keinen ausreichenden Grund für die Verzögerung darlegen kann.
Keine automatische Einbürgerung:Eine Untätigkeitsklage führt nicht unmittelbar dazu, dass die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird. Sie verpflichtet die Behörde jedoch dazu, über den Antrag zu entscheiden – entweder durch eine positive Entscheidung oder durch eine nachvollziehbare Begründung für eine Ablehnung.
Praktische Bedeutung:In der Praxis kann eine Untätigkeitsklage dazu führen, dass bislang nicht bearbeitete Verfahren wieder aufgenommen und bearbeitet werden. Häufig kommt es bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung zu einer weiteren Bearbeitung durch die Behörde.
Kostenrisiko:Wird eine Untätigkeitsklage nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit erhoben und war die Behörde ohne ausreichenden Grund untätig, trägt regelmäßig die Behörde die Kosten des Verfahrens, wenn sie erst durch die Klage zur Entscheidung veranlasst wird.
Die Untätigkeitsklage dient somit nicht dazu, eine positive Entscheidung zu erzwingen. Sie ist vielmehr ein rechtsstaatliches Instrument, um eine Behörde zur Bearbeitung und Entscheidung über einen bereits gestellten Antrag anzuhalten.
Veränderungen während des Einbürgerungsverfahrens
Lange Verfahrenszeiten können dazu führen, dass sich die persönliche oder berufliche Situation der Antragstellenden während des laufenden Verfahrens verändert. Beispiele hierfür sind ein Arbeitsplatzwechsel, eine neue Beschäftigung, Veränderungen beim Einkommen, eine Trennung, ein Umzug oder familiäre Änderungen.
Solche Veränderungen können Auswirkungen auf einzelne Einbürgerungsvoraussetzungen haben, beispielsweise auf den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts. Es empfiehlt sich daher, mögliche Auswirkungen frühzeitig prüfen zu lassen, um spätere Rückfragen oder Schwierigkeiten im Verfahren zu vermeiden.
Wie ich Sie unterstützen kann
Ob Sie einen Einbürgerungsantrag erstmals vorbereiten möchten oder Ihr Verfahren bereits seit längerer Zeit ohne Entscheidung bei der Behörde anhängig ist – ich unterstütze Sie in beiden Situationen:
Vorbereitung und Begleitung des Einbürgerungsverfahrens:Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, unterstütze Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und begleite Sie während des gesamten Verfahrens.
Verzögerte Einbürgerungsverfahren:Ich prüfe, ob eine Untätigkeitsklage in Ihrem Fall in Betracht kommt, und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der zuständigen Behörde und dem Verwaltungsgericht.
Veränderungen während des Verfahrens:Ich berate Sie dazu, welche Auswirkungen persönliche oder berufliche Veränderungen auf Ihr laufendes Einbürgerungsverfahren haben können und welche Schritte sinnvoll sind.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Einbürgerungsverfahren haben oder unsicher sind, welcher nächste Schritt sinnvoll ist, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und welche rechtlichen Maßnahmen in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.