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Fachkräfteeinwanderung

Bewerbungsgespräch

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland erhebliche aufenthaltsrechtliche Vorteile. Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch komplex und die Anforderungen der Ausländerbehörden sowie der deutschen Botschaften unterscheiden sich häufig je nach Einzelfall erheblich. Bereits kleine Fehler im Antragsverfahren können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

Als Rechtsanwältin im Migrationsrecht berate und vertrete ich Fachkräfte sowie Unternehmen in sämtlichen aufenthaltsrechtlichen Fragen der Fachkräfteeinwanderung.

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:

  • Visaverfahren zur Arbeitsaufnahme und Arbeitssuche (Chancenkarte) in Deutschland

  • Aufenthaltserlaubnissen für Fachkräfte mit Berufsausbildung

  • Aufenthaltserlaubnissen für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

  • Beantragung der Blauen Karte EU

  • Anerkennung ausländischer Berufs- und Hochschulabschlüsse

  • Arbeitsplatzwechsel und Arbeitgeberwechsel

  • Verlängerung bestehender Aufenthaltstitel

  • Familiennachzug zu Fachkräften

  • Niederlassungserlaubnissen für Fachkräfte

Ich prüfe die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, begleite die Antragstellung und vertrete meine Mandantinnen und Mandanten gegenüber Ausländerbehörden, deutschen Botschaften sowie vor den Verwaltungsgerichten.

Gerade bei langen Bearbeitungszeiten, Rückfragen der Behörden oder Ablehnungen ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung häufig entscheidend. Ich unterstütze Sie dabei, Anträge rechtssicher vorzubereiten und Ihre aufenthaltsrechtlichen Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Auch Unternehmen begleite ich bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte und bei sämtlichen aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Einstellung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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