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EU-Freizügigkeitsrecht 

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Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums genießen das Recht auf Freizügigkeit. Dieses Recht ermöglicht es ihnen, ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einzureisen, sich hier aufzuhalten, zu arbeiten, zu studieren oder eine selbstständige Tätigkeit auszuüben.

Das Freizügigkeitsrecht gilt unter anderem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende sowie Personen, die über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Familienangehörige von diesem Recht profitieren, selbst wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen.

Obwohl für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist, können in der Praxis Fragen zum Nachweis des Freizügigkeitsrechts, zum Familiennachzug oder zum Daueraufenthaltsrecht entstehen.

Ich berate Sie umfassend zu allen Fragen des Freizügigkeitsrechts, unterstütze bei behördlichen Verfahren und vertrete Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden.

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